Ein von einem Bürger entdeckter Feuerschein gab Anlass zur Alarmierung.
Der Feuerschein konnte nach kurzer Zeit lokalisiert werden und stellte sich als übermäßig großes Lagerfeuer heraus. Dieses brannte an der Grundstücksgrenze und in unmittelbarer Nähe zu einem Gebäude und stellte dadurch eine Gefahr für dieses dar. Das Lagerfeuer wurde daraufhin soweit abgelöscht, dass von ihm keine Gefahr mehr ausging.